Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe halte ich für extrem unwahrscheinlich. Dabei gehe ich davon aus, dass es bisher nur ein Strafverfahren gegen Sie gab, welches eingestellt wurde - Sie also nicht vorbestraft sind.
Eine Einstellung könnte - wenn die Forderungen gezahlt werden - unter Umständen auch noch in Betracht kommen. Sie sollten über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Dieser kann herausfinden, um was für Forderungen es sich genau handelt und bei der Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.
Sollten Sie verurteilt werden, so gehe ich von einer Geldstrafe aus. Diese dürfte im Bereich von 30 bis 50 Tagessätzen liegen.
Beachten Sie bitte, dass dieses Forum nur einer ersten Orientierung dient und eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Braun
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Alexandra Braun
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Ich möchte mich sehr für Ihre rasche Antwort bedanken. Jetzt kann ich zumindest etwas durchatmen. Ich habe soeben ein Termin bei einem Rechtsanwalt ausgemacht.
Falls ich nochmal fragen darf, wäre ich bei den von Ihnen genannten Tagessätzen, falls es dazu kommen sollte, vorbestraft?
Herzlichen Dank nochmals, dass Sie sich um mich angenommen haben.
Hallo,
sofern Sie keine anderen Eintragungen im Bundeszentralregister haben (also noch nie verurteilt wurden), wären Sie bei 30 oder 50 Tagessätzen nicht vorbestraft. Diese Verurteilung steht dann im Bundeszentralregister, aber nicht im polizeilichen Führungszeugnis.
Beste Grüße
Alexandra Braun
-Rechtsanwältin-