Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Zunächst dürfte eine Mittäterschaft / Beihilfehandlung zum Betrug hinsichtlich der bestellten Waren vorliegen, allerdings wohl nur im Versuchsstadium. Da noch kein Schaden entstanden ist, weil Sie offenbar das erste Mal gleich erwischt wurden, Sie geständig sind und bisher nicht vorbestraft sind, dürften Sie hier zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Hinsichtlich der Geldbörsen steht der Verdacht auf Unterschlagung im Raum. Ein Diebstahl oder Raub scheidet nach Ihren Angaben aus. Auch hier kommt eine Geldstrafe in Betracht, wenn man davon ausgeht, dass der Wert der Börsen gering war. Allerdings sollten Sie hier daraufhin wirken, dass der Verdacht auf die weitaus schwereren Delikte wie Raub und Diebstahl aus der Welt geschafft wird. Möglich ist hier übrigens auch eine Verjährung der Unterschlagung.
Sie sollten daher in jedem Fall einen Anwalt einschalten, der in die Akte(n) schaut und die weitere Verteidigungsstrategie bespricht. So können Sie frühzeitig daraufhin wirken, dass die Strafe nicht zu hoch ausfällt.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung. Gerne kann ich auch Ihre Verteidigung in dem aktuellen Ermittlungsverfahren übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marek Schauer
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Sehr geehrte Schauer,
vielen dank erst ein mal für ihre schnelle reaktion.
gerne würde ich ihnen diesen fall übertragen nur habe ich noch ein paar probleme, dazu habe ich ihnen über ihren kontaktformular auf ihrer webseite angeschrieben.
mit freundlichen grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller_in,
vielen Dank für die e-Post. Ich werde diese schnell beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Marek Schauer