Sehr geehrter/e Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Die von Ihnen geschilderten Taten erfüllen den Straftatbestand des Betruges und der Urkundenfälschung. Ob Sie für diese Taten auch bestraft werden können, hängt davon ab, ob Sie zum Zeitpunkt der Tatbegehung auch schuldfähig waren. Eine starke Kaufsucht kann unter umständen eine krankhafte seelische Störung darstellen, die Ihre Schuldfähigkeit ausschließen könnte. Auch der Alkoholsucht könnte unter Umständen schuldausschließend wirken. Ob dass der Fall war, kann durch ein Gutachten geklärt werden.
2. Ich rate Ihnen dringend zu einer Selbstanzeige, soweit diese noch nicht geschehen ist. Außerdem sollten Sie versuchen mit all Ihren Schuldnern eine Rückzahlungsvereinbarung zu treffen. All diese Schritte werden bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigt werden. Und vor allem hüten Sie sich davon, in diesem Stadium neue Straftaten egal welcher Art zu begehen.
3. Wenn Sie bisher nicht vorbestraft sind, so haben Sie durchaus eine Bewährungsstrafe zu erwarten.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion “Direktanfrage” in Anspruch nehmen.
Auf Grund einiger Vorfälle sehe ich mich gezwungen auch darauf hinzuweisen, dass die Nichtentrichtung der hier ausgelobten Beratungsgebühr strafrechtlich einen Betrug darstellt. Durch die gespeicherte I.P. Adresse wird der Täter ermittelt und verurteilt werden
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T.Kakachia
-Rechtsanwalt-
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Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
Tel: 07621/5830303
Fax: 07621/5839304
ich wollte auf jeden Fall eine Selbstanzeige machen, soll ich da einen Anwalt mitnehmen???
selbstverständlich wäre das hilfsreich. Sie können sich auch schon vorher mit einem Anwalt vor Ort beraten und genau einstudieren, wie Sie die Sache bei der Polizei schildern (Schwerpunkt Kaufsucht, Alkoholsucht usw).
Mit freundlichen Grüßen:
T.Kakachia
-Rechtsanwalt-