Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage lässt sich natürlich nicht abschließend beantworten, da dazu zunächst Akteneinsicht nötig wäre - sofern ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet wird.
Grundsätzlich empfielht es sich, mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufzunehmen, um die offenen Restschulden ( unbeachtlich ob Sie nun denn rechtmäßig sind oder nicht) abzubezahlen, um Ihren guten Willen zu zeigen und es zu verhindern, dass tatsächlich noch ein Strafverfahren wegen Warenkreditbetrugs gegen Sie erstattet wird.
Für den Fall, dass eine Strafanzeige gegen Sie eröffnet werden sollte, so darf ich Ihnen dringend anraten, sofort beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein zu beantragen und sich vom Anwalt ausführlich beraten zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung. Für den Fall einer Anklageschrift sollten Sie bei Gericht beantragen, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Dieser kann im Vorfeld bereits mit dem Gericht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, und so die zu erwartende Strafe bereits im Vorfeld auf ein geringes Maß einzuschränken, so dass kein Bewährungswiderruf stattfindet.
Dazu empfiehlt es sich natürlich, dass Sie bereits zivilrechtlich den entstandenen Schaden ersetzt haben ( --> Zahlung an Inkassounternehmen) sowie gute soziale Aussichten haben ( fester Job, feste Wohnung, Schuldnerberatung etc).
Im Falle einer Pflichtverteidigung stehe ich Ihnen natürlich als Strafverteidiger zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen darf ich Sie bitten, die kostenlose Nachfragefunktion zu benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Bauer,
ein Strafverfahren gegen mich wurde eröffnet die Verhandlung ist bereits am 21.4.2010. Ich habe auch schon einen Verteidiger dieser will mir aber erst eine halbe Std. vor Verhandlung sagen was ich für Chancen habe. Seine Aussagen waren nur das die geringen Beträge mit im Strafmass berücksichtig werden und das er nur davon ausgeht das nur der kleine Betrag verhandelt wird.
Ich versteh nicht warum mir niemand wenigstens eine ansatzweise Aussage darüber geben kann mit welchem Strafmass ich rechnen muss!? Ich habe einen Job, ich habe eine Wohnung, ich habe ein eröffnetes Insolvenzverfahren aber stehe mit 3 Jahren auf 6 Monaten in Bewährung. Eine Zahlung an das Inkasso wurde mir von meinem Anwalt abgeraten da ich sonst einer neuen Straftat angezeigt werden kann wegen Bevorzugen von Gläubigern.
Warum kann mir denn niemand helfen!? Ich habe doch den Fall schon ausführlich wie möglich geschildert :-(
Was habe ich denn für ein Strafmass zu erwarten wo ich doch schon einmal auf Bewährung verurteilt wurde. MIr ist das wirklich ernst denn ich möchte nicht ins Gefängnis, versuche mein Leben wieder in den Griff zu bekommen und ganz von vorn anzufangen mit meinem Job und der Insolvenz.
Ich hoffe das ich evtl. noch eine ausfürhliche und für mich etwas beruhigende Antwort bekommen kann.
Vielen Dank.
MfG
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihr Verteidiger kann nicht vorhersagen, wie Ihre Chancen stehen.
Noch viel weniger ist es für mich nachvollziehbar, da ich keine Akteneinsicht habe.
Stehen Sie unter offener Bewährung und haben innerhalb der Bewährungszeit erneut eine einschlägige Straftat begangen, so ist es höchstwahrscheinlich ( meiner Erfahrung nach in 4 von 5 Fällen), dass Sie keine erneute Bewährung erhalten sondern eine Haftstrafe antreten müssen.
Gelingt es Ihrem Verteidiger allerdings, Ihre soziale Prognose derart gut darzustellen, dass das Gericht davon ausgeht, dass in Zukunft keinerlei Straftaten mehr verübt werden, so kann es sein, dass die zu erwartende Strafe nocheinmal zur Bewährung ausgesetzt wird.
Das Strafmaß für den erneuten Betrug geht von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Ohne Akteneinsicht bzw. konkrete Gesrpäche mit dem zuständigen Gericht (im Vorfeld) kann leider keine genauer bzw. positivere Auskunft gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bauer
Rechtsanwalt