Schulden aus Trennungsfolgevereinbarung anrechenbar auf Kindesunterhalt?
vom 13.1.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Ex-Frau und ich haben eine notarielle Trennungsfolgevereinbarung. Darin ist geregelt, dass ich ihr einen bestimmten Geldbetrag schulde. Fälligkeit wäre in 2025 gewesen. Mit der Vereinbarung es auch schon ganz oder in Raten vorher abzulösen. Ich habe den gesamten Betrag in 2024 abgelöst. Meine Frage: sind die Schulden, die aus der Trennung der Ehe mit meiner Ex-Frau stammen auf mein ver ...