Namensänderung Erwachsene in bestehender Ehe
vom 1.11.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sachverhalt: Meine Eheschließung mit einem Mann nigerianischer Herkunft 1995, Annahme des nigerianischen Namens als Familienname. Drei Kinder aus dieser Ehe. Erneute Eheschließung meinerseits 2010 mit der Entscheidung, den (nigerianischen) Nachnamen aus der vorherigen Ehe beizubehalten. Gründe: - Gleichen Nachnamen wie die Kinder, die zum Zeitpunkt der Wiederverheiratung im Grundschulalter wa ...