Künstlersozialkasse – Nachforderungen für weit zurückliegende Tätigkeiten möglich?
vom 14.2.2013
50 €
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Ich war zwischen 1993 und 2005 freiberuflich als Layouter tätig ohne Mitgliedschaft in der KSK. Danach war ich 7 Jahre in einer Festanstellung. Nun bin ich wieder selbständig und möchte in die KSK. Kann es passieren, dass ich für die zwölf freiberuflichen Jahre nachträglich Beiträge zahlen, bzw. eine Strafzahlung erwarten muss? ...