Momentan bin ich noch Arbeitnehmer, 56 Jahre alt. Mein Arbeitgeber schlägt mir vor, Freiberufler zu werden, um Kosten zu sparen natürlich. Dann aber würden sämtliche Einnahmen zur Beitragsberechnung der freiwilligen Krankenversicherung herangezogen werden. Wie verhält es sich
als Arbeitnehmer mit auch anderen Einkünften - egal woraus. Die anderen Einnahmen betragen derzeit 1000€, mein Nettogehalt 1385€.
lassen Sie sich auf das "Angebot" des Arbeitgebers nicht ein.
Bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die freiwillige Versicherung kann nach dem Renteintritt erhebliche Nachteile haben.
Auch wegen der Kosten (Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung) sollten Sie in Betracht Ihres Alters nicht in die freiwillige Versicherung wechseln.
Ihre weiteren Einnahmen würden dann zu berücksichtigen sein.
Wichtig ist für Sie, dass Sie in Anbetracht Ihres Alters, nicht mehr in die GKV zurückkommen können.
Bestehen Sie daher weiter auf die gesetzliche Versicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller1. Dezember 2019 | 13:48
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, jedoch meine Frage bitte ich noch zu beantworten:
Momentan bin ich noch Arbeitnehmer, 56 Jahre alt. Mein Arbeitgeber schlägt mir vor, Freiberufler zu werden, um Kosten zu sparen natürlich. Dann aber würden sämtliche Einnahmen zur Beitragsberechnung der freiwilligen Krankenversicherung herangezogen werden.
Wie verhält es sich als Arbeitnehmer mit auch anderen Einkünften - egal woraus? Sind diese für die Krankenkasse relevant?
Die anderen Einnahmen betragen derzeit 1000€, mein Nettogehalt 1385€.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. Dezember 2019 | 13:56
Sehr geehrter Ratsuchender,
nochmals in aller Deutlichkeit: lassen Sie sich nicht auf die freiwllige Versicherung ein. Die Kosten nach Eintritt in die Altersrente werden wesentlich höher.
Wenn Sie trotzdem diese Entscheidungt treffen wollen, richten sich die Beiträge nach Ihren gesamten Einkünften, wobei die 1000,00 € zu konkretisieren sind.
Aber nochmals in Anbetracht Ihres Alters kann ich Ihnen zum angedachten Vorgehen des Arbeitgebers nicht raten.