Rückforderung an Insolvenzverwalter
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damenn und Herren, mein Ehemann ist in Regelinsolvenz und ist aber gleich nach Aufgabe seiner Selbständigkeit wieder in einem Arbeitsverhältnis. Er ist für mich und seinen Sohn unterhaltspflichtig.Das entsprechende pfändbare Einkommen wird regelmäßig an den Insolvenzverwalter abgeführt. Nun haben wir festgestellt, dass der Arbeitsgeber meines Mannes seit ca. 9 Monaten zuviel überwies ...