Leistung ohne Tilgungswirkung zurückfordern?
vom 11.10.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Herr X ist als Freiberufler tätig. Vor zwei Jahren nahm ich seine Dienste in Anspruch, erhielt eine Rechnung und bezahlte sie. Nun, zwei Jahre später, bekam ich plötzlich Post von einem Anwalt, der mir mitteilte, daß die Honorarforderung Massebestandteil des Insolvenzverfahrens sei, das vor knapp drei Jahren über das Vermögen des Herrn X eröffnet wurde. Dies stellte sich als korrekt heraus. Die ...