ForderungsVerjährung / Berechnung / Fristbeginn und Ende
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
sehr geehrte damen und herren ich wollte gerne die genaue fristenberechnung von einer forderung erfahren. BEISPIEL: also, forderung aus 05.05.2014 (Kündigung erfolgte zum 08.08.2014) Mahnbescheid beantragt am 02.02.2015 Widerspruch eingelegt durch Kunden 15.02.2015 wann verjährt genau diese "noch nicht titulierte" forderung??? oder bis wann genau könnte man die forderungsklage e ...