Privatinsolvenz: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Ich ziehe in Erwägung, Privatinsolvenz anzumelden. Bekanntlich sind Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen. In meinem Fall ist eine unerlaubte Handlung im Spiel (Unterschlagung). Allerdings erfolgte im korrespondierenden Strafverfahren ein Freispruch aufgrund Schuldunfähigkeit nach §20 StGB. Die Schuldunfähigk ...