Leasing - Abnahme nach Mängelbeseitigung verweigert. Was tun?
vom 27.9.2013
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, folgendes Problem, Kunde verweigert nach Mangelbeseitigung Abnahme einer Maschine. Bank (Leasinggesellschaft) bezahlt nicht aus da Abnahme vom KUNDEN nicht vorliegt. Frage, wer ist noch zur Abnahme berechtigt? Mit welcher Abnahme muss die Bank zufrieden sein? Gutachten? Bitte Anwalt der sich im Leasingrecht gut auskennt. Einsatz ist h ...