Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sollte es sich tatsächlich bei der Reparatur um eine Mangelbeseitigung aufgrund der Gewährleistung handeln, hat das Autohaus keinen Anspruch auf die Zahlung von den Arbeitsstunden. Sie sollten schriftlich dem Autohaus für die Herausgabe des Fahrzeugs eine kurze Frist setzten. Dann sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihres Herausgabeanspruches beauftragen. Auf keinen Fall sollten Sie eine Zahlung ohne Vorbehalt der Rückforderung leisten, um das Auto herauszubekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 18.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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