Schülernachhilfe-vorzeitig kündigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Guten Tag, meine Tochter(14J) besucht 3 mal in der Woche ein Nachhilfe Insitut (www.schuelerhilfe.de. Der Vertrag wurde am 19.10.07 abgeschlossen und darauf steht, dass er zur Sicherung des Lerneffekts mind. 6 Monate läuft. Nun sind die erste schriftliche Leistungen des Kindes sehr schlecht ausgefallen. Nach genauere Nachforschung hat sich herausgestellt, dass in der Nachhilfe keine Hausau ...