Vermeidung der Spekulationssteuer
vom 31.12.2022
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Hallo, ist es richtig, wenn wir gestern in unsere vorher vermietete Eigentumswohnung gezogen sind und nun hier den (Eigennutzung) zugegeben kurzen Rest 2022, das ganze Jahr 2023 und mindestens den 1.1.2024 wohnen würden, wäre die Wohnung "steuer-enthaftet" und wir könnten Sie im Anschluss wieder steuerfrei verkaufen? ...