Umsatzsteuer: Verwendung einer Mietkaution für offene Mietforderungen
vom 19.7.2010
60 €
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Situation: Es wurde mit einem gewerblichen Mieter ein Mietvertrag mit Umsatzsteueroption abgeschlossen. Der Mieter hat seine Mietkaution ohne Umsatzsteuer entrichtet, was in Ordnung ist. Auf die laufenden Mietzahlungen wurde Umsatzsteuer erhoben. Jetzt war der Mieter mehrere Monate mit seinen Mietzahlungen im Rückstand, woraufhin der Vermieter die Mietkaution mit den Mietschulden verrechnet ...