Sonderurlaub bei Geburt eines nichehelichen Kindes (TVöD)
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Antrag einen Angestellten im öffentlichen Dienst (Kommunalverwaltung) auf einen Tag Sonderurlaub aufgrund der Geburt eines Kindes wird abgelehnt, da dieser nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Es besteht jedoch eine eheähnliche Gemeinschaft. Die Geltendmachung einer Ungleichbehandlung scheint aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung (und Privilegierung) der Ehe nicht angezeigt. L ...