Krankheit und Lohnfortzahlung nach Kündigung während Freistellungsphase
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit hat der Arbeitnehmer nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen. Danach erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse.
Häufige Fragen und Antworten:
Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit weiter?Der Arbeitgeber muss den Lohn für 6 Wochen fortbezahlen, wenn der Arbeitnehmer durch eine Krankheit arbeitsunfähig ist.
Was passiert nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung? Nach Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhält der weiterhin arbeitsunfähige Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Gilt der Anspruch auf Lohnfortzahlung auch für eine erneute Erkrankung? Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch nur, wenn der Arbeitnehmer in den letzten 6 Monaten nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Erkrankung 12 Monate vergangen sind.
Ab wann entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Der Anspruch entsteht erst nach einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von 4 Wochen.