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Lohnfortzahlung bei Krankheit im Sicherheitsgewerbe

14. September 2023 16:57 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Fachkraft für Schutz und Sicherheit, und in Vollzeit bei einem Sicherheitsunternehmen tätig (173 Monatsstunden im Durchschnitt des Quartals, Vertragsbeginn 01.12.2022 - befristet zum 30.11.2023).

Nun war ich vom 01.08.2023 bis zum 15.09.2023 per Atteste krankgeschrieben (jeweils 2 Wochen).

Ich habe heute die Kündigung erhalten seitens des Arbeitgebers. Jedoch habe ich gar keinen Lohn erhalten, bzw. steht in der Lohnabrechnung nur "krank vom - bis".

Nach Einsicht in meinem Arbeitsvertrag bin ich mir nicht sicher, ob dies rechtens ist. Steht mir keine Lohnfortzahlung bei Krankheit zu? Wir arbeiten nach geleisteten Stunden.

Mit freundlichen Grüßen

Einsatz editiert am 14. September 2023 17:13

14. September 2023 | 17:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zur Beantwortung wird der Arbeitsvertrag benötigt zwecks Kenntnis der genauen Regelungen.

Aus ihren Angaben entnehme ich, dass sie nach Stunden der geleisteten Arbeit bezahlt wurden. Hierbei spricht man vom sogenannten Zeitlohn.
Wird ein Arbeitnehmer krank, so hat er auch bei dieser Anstellungsoption einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Hierbei erfolgt die Berechnung der Entgeltfortzahlung anhand der durch die Krankheit ausgefallenen Stunden. Diese werden wiederum mit dem Stundenlohn multipliziert.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler

ANTWORT VON

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