Widerrufliche Freistellung Minusstunden
vom 18.7.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Guten Abend, am vergangenen Montag bin ich bereits von meiner Arbeit freigestellt worden und habe heute ein Schreiben erhalten, in dem steht, dass diese Freistellung widerruflich sei und dass mir das Unternehmen meine Minusstunden vom Gehalt abziehen will. Da ich in dem Gespräch um meine Freistellung persönlich beleidigt und von meinem Chef des Unternehmens verwiesen wurde, weiß ich nun nich ...