Ist ArbG zur Freistellung nach Kündigung (Schwerbehinderung) verpflichtet?
vom 1.9.2014
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag, ich habe am 30.8.14 die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 30.11.2014 erhalten. Ich bin schwerbehindert mit GdB von 80. Ich bin seit dem 2.1.2012 bei dem ArbG beschäftigt, derzeit in Teilzeit mit 16 h/Woche. Der ArbG begründete die Kündigung mit der Betriebsstilllegung, tatsächlich wurden allen weiteren Kollegen (21) ebenso gekündigt. Das Integrationsamt wurde angehört, ko ...