Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monte und wurde mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt(vom Arbeitgeber). Die Arbeitnehmerin wurde sofort freigestellt bis zum ende der Kündigungsfrist und es sollen alle verbliebenen Urlaubstage sowie alle geleisteten Überstunden mit der Freistellung verrechnet werden. Der Reguläre Lohn wird weiter bezahlt innerhalb der Kündigungsfrist.
Die Arbeitnehmerin hat keine Handlung begangen die eine sofortige Freistellung notwendig macht und hätte ihre Tätigkeit auch bis zum ende der Kündigungsfrist fortgesetzt.
Ist es erlaubt den Resturlaub und die Überstunden in diesem Fall zu verrechnen?
wenn Sie die Arbeitenehmerin unwiderruflich freistellen, ist die ansprechende Anrechnung möglich. Sie kann aber nicht rückwirkdend erklärt werden. Dies muss von Anfang an bzw. spästens rechtzeitig im Verlauf der Freistellung erfolgen.