Infomail an Kollegen
vom 18.12.2012
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Abschluss eines Berufungsverfahrens im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, das ich, wie auch das erstinstanzliche Verfahren, gegen den Arbeitgeber gewonnen habe, möchte ich alle Kollegen von meiner Rückkehr informieren. - Ist dies sofort nach Beendigung des Verfahrens, d.h. am Abschluss des Prozesstages, bereits möglich ? - Ist dies erst nach Erhalt de ...