Jahresprämie bei Berufsverbot / Mutterschutz / Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Meine Frau ist als Altenpflegerin seit 4 Jahren in einer Pflegeeinrichtung beschäftigt. Anstatt Weihnachtsgeld gibt es eine Jahresprämie. Der Paragraph hierzu lautet: 1. Der Beschäftigte erhält mit dem November - bzw. Dezembergehalt eine Jahresprämie.Vorraussetzung zur Zahlung der vollen Jahresprämie ist das Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit mindestens dem 01. Januar des laufenden Jahres. ...