Sehr geehrter Ratsuchender,
der folgende Entwurf eines GmbH Geschäftsführer Anstellungsvertrages ist lediglich ein zu überarbeitender Vorschlag.
Unbedingt sollten Sie einen im Gesellschaftsrecht versierten Anwalt für die weiteren Fragen und Problemfelder zur Geschäftsführerposition zu Rate ziehen. Haben Sie schon einmal etwas von Durchgriffshaftung, Ersatzhaftung oder änlichem gehört?
Nun denn hier mein einfacher Vorschlag für ihren Anstellungsvertrag.
Geschäftsführer-Vertrag
Zwischen
der Firma [..........] GmbH
im Folgenden kurz: GmbH
und
Herrn/Frau
im Folgenden kurz: Geschäftsführer
Vorbemerkung
Die Gesellschafter, xxx und yyy haben Herrn ................ in der Gründungsversammlung vom DD.MM.YYYY einstimmig zum Geschäftsführer bestellt. Weiter wurde beschlossen, dass Herr ............. als solcher stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit ist (Abschnitt X der Urkunde des Notars NNNN, Ort, Urkunden-Nr. 7777 H). Der Geschäftsführer soll im Anstellungsverhältnis für die GmbH tätig werden.
Die Parteien
vereinbaren
§ 1 Vertragsdauer
1. Dieser Anstellungsvertrag gilt ab DD.MM.YYYY.
2. Der Anstellungsvertrag kann zum Ende eines Kalenderjahres mit Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
§ 2 Zuständigkeit, Vertretung
1. Der Geschäftsführer ist berechtigt, allein die Gesellschaft zu vertreten und allein die Geschäfte der Gesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft zu führen. Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB
befreit, ebenso von einer möglichen persönlichen Haftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG
, soweit eine solche Haftungsfreistellung rechtlich zulässig ist.
2. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der GmbH nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Satzung und des GmbH Gesetzes.
3. Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.
§ 3 Arbeitsleistung
1. Der Geschäftsführer ist zu einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsleistung nach dem Geschäftsbedarf (ca. 40 Stunden) verpflichtet. An bestimmte Arbeitszeiten ist der Geschäftsführer nicht gebunden.
2. Der Geschäftsführer ist bereit, Mehrarbeit zu leisten oder seine regelmäßige Arbeitszeit auf die Wochenenden oder die Zeit nach 20.00 Uhr zu verlegen, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist.
§ 4 Bezüge
1. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein festes Gehalt pro Kalenderjahr, gegebenenfalls anteilig, und eine gewinnabhängige Tantieme.
2. Das feste Jahresgehalt beträgt Euro xxx,00. Es ist in 12 gleichen Raten (gegebenenfalls anteilig) jeweils am Ende der Kalendermonate zahlbar.
3. Der Geschäftsführer erhält weiter eine gewinnabhängige Tantieme. Die Tantieme wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Bemessungsgrundlage ist das körperschaftsteuerpflichtige Jahresergebnis der Gesellschaft vor Ertragsteuern und vor Abzug der Tantieme etwaiger anderer Geschäftsführer. Etwaige Verlustvorträge und die etwaige gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen bleiben außer Ansatz. Etwaige in der Steuerbilanz enthaltene Sonderabschreibungen mindern die Bemessungsgrundlage nicht.
4. Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit diese im Interesse der Gesellschaft notwendig waren, werden gegen Einzelnachweis erstattet. Tage- und Übernachtungsgelder können nach Wahl des Geschäftsführers auch im Rahmen der jeweils steuerlich zulässigen Sätze pauschal erstattet werden.
5. Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung bleibt der Gehaltsanspruch bis zur Dauer von 3 Monaten in vollem Umfange bestehen.
6. Stirbt der Geschäftsführer, so werden seine Bezüge i. S. von Abs. 2 einen Monat an seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge weiterbezahlt.
§ 5 Urlaub
1. Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 24 Tagen.
2. Den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt der Geschäftsführer unter Berücksichtigung der Belange der GmbH; der Urlaub kann auch in Teilabschnitten genommen werden.
3. Soweit der Geschäftsführer aufgrund der Geschäftslage der GmbH den Urlaub nicht oder nicht ganz nehmen kann, kann der Geschäftsführer eine Vergütung in Höhe von 25 v. H. seines Gehalts für die Zeit des nicht genommenen Urlaubs verlangen.
4. Der Urlaubsanspruch verfällt 6 Monate nach Ablauf des vorangegangenen Jahres.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieses Anstellungsvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.
Ort/Datum
Firma Geschäftsführer
Bedenken Sie weiter, dass Sie vom FA an einem verständigen Dritten, der den gleichen Job macht wie Sie in der Gesellschaft ihrer Kinder, gemessen werden.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 29.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 29.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen