Werkstudent Lohnfortzahlung
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Aktuellen Kostenvorschlag
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen (§ 2 EFZG) und im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe des Arbeitsentgelts, das sie ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten (§ 4 EFZG). Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Der Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Häufige Fragen und Antworten:
Wie lange muss ich im Betrieb beschäftigt sein, um Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben? Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses an, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung bei Teilzeitbeschäftigten?Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die Arbeitszeit, die sie ohne den Arbeitsausfall gearbeitet hätten. Es wird auf die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit abgestellt.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich ausgefallene Arbeitszeit nacharbeite? Nein, der Arbeitgeber kann nicht einseitig anordnen, dass wegen Krankheit oder Feiertagen ausgefallene Arbeitszeit nachgearbeitet werden muss. Er muss für eine Vertretung sorgen.
Wie wird die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts berechnet Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall bei der für ihn üblichen regelmäßigen Arbeitszeit erhalten hätte (Lohnausfallprinzip). Bei schwankendem Entgelt ist der Durchschnittsverdienst zugrunde zu legen.