13. Gehalt bei Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, - Beginn Beschäftigung Anfang Februar 2009 - Beschäftigungsverbot seit August 2009 - Beginn Mutterschutz Mitte Dezember 2009 - Ich werde 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen Wortlaut Arbeitsvertrag: "Es wird jährlich zusätzlich ein 13.Gehalt iHv 1.000€ brutto gezahlt, fällig jew. am 1.12. zusammen mit dem Novembergehalt, soweit das Arbeitsverhältnis am 30.1 ...