Urteil Amtsgericht
vom 4.10.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Am 26. Januar 2017 hat der von mir beauftragte Anwalt Klage gegen einen Schlüsseldienst wegen Kosten Türöffnung, Wucher, ungerechfertigte Bereicherung eingereicht. Das ganze Verfahren hat sich aufgrund von Arbeitsüberlastung etc. des zuständigen Gerichts in 17309 Pasewalk sehr lange hinausgezogen. Am 16. August 2018 hat mein Anwalt dann das Verfahren gem. § 198 Abs. 3S. 1 GVG gerügt. Daraufhin wur ...