Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig ist, dass Sie auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wenn Sie einen Empfangsbevollmächtigten benennen, der einen Wohnsitz in Deutschland hat, das Fahrzeug nicht abmelden müssen.
Auch richtig ist, dass viele Kfz Zulassungsstellen die Vorschrift nicht kennen. Daher ist es sinnvoll, dass Sie bei der Anzeige des Umzugs auch auf die Vorschrift hinweisen. Aus meiner Erfahrung stellen sich dann bei der Kfz- Zulassungsstelle keine weiteren Probleme.
Schwieriger ist das Thema der Kfz- Versicherung. Nach dem Versicherungsvertrag muss in den meisten Fällen der Versicherungsnehmer einen Wohnsitz in Deutschland haben. Daher empfehle ich Ihnen, mit der Versicherung Rücksprache zu halten, damit Sie nicht den Versicherungsschutz verlieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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