Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr. 13 SGB V - zurück in die GKV
vom 10.9.2019
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Anwälte, seit geraumer Weile kümmere ich mich um die Angelegenheiten meines betagten Onkels. Eine wichtige noch offene Frage betrifft seinen (derzeit nicht gegebenen) Krankenversicherungsschutz. Zum Sachverhalt: Mein Onkel ist 82 Jahre alt. Er ist deutscher Staatsangehöriger, hat sich dauernd in Deutschland aufgehalten und war auch dort gemeldet. Auch sein heutiger Wohnsitz i ...