Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frau und Ihre Tochter sind gem. Art. 19 Abs. 2 EWG-VO 1408/71 i. V. m. § 10 SGB V in Ihrer Krankenversicherung familienversichert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt