Hilfe zur Pflege / Rückzahlung durch Erben
vom 8.4.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, meine Mutter hat Hilfe zur Pflege im häuslichen Wohnumfeld erhalten. Die Hilfe wurde als Zuschuss gewährt und auf die Rückzahlung durch die Erben hingewiesen. Das Häuschen wurde vom Sozialamt als angemessen eingestuft. Soweit bin ich im Netz fündig geworden, wenn der Sozialhilfeberechtigte alleiniger Eigentümer der selbstgenutzten Immobilie ...