Unfall Drittschaden nicht erstattungsfähig?
vom 16.3.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
Ich bin auf dem Fahrrad angefahren worden und habe einen Oberschenkeltrümmerbruch erlitten. Dadurch war ich 10 Wochen Bettlägerig und wurde durch meinen Mann gepflegt. Die gegnerische Versicherung lehnt es ab den Aufwand für die Pflegekosten zu erstatten. Die Begründung es handelt sich um einen mittelbaren Drittschaden des Ehemannes, der nicht erstattungsfähig ist. Viele Grüße ...