Rückforderung Hausschenkung Pflegeheim
vom 11.2.2024
für 50 €
beantwortet von
Guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das Rückforderungrecht bei einer Schenkung vom Sozialamt wegen den Pflegeheimkosten: Beispiel: Frau X verschenkt ihr Haus an ihren Bruder. Gleichzeitig übernimmt der Bruder bestehende Schulden von X die insgesamt 115 000 Euro betragen. Frau X bekommt ein lebenslanges Nießbrauchsrecht mit einem Jahreswert von 15 000 Euro. Das Finanzamt ermittelt w ...