Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Einzug bei ihrer Mutter würden Sie weiterhin Ihren Selbstbehalt behalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Kevin Tidwell
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E-Mail:
Rechtsanwalt Kevin Tidwell
Wäre das auch so, wenn ich anstatt einem Untermietvertrag als Wohngemeinschaft einziehe und monatlich 580 Euro (fiktiv/einfache Rechnung) Kostenbeteiligung überweise?
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt: Auch in diesem Fall würde Ihr Selbstbehalt nicht gemindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Tidwell
Rechtsanwalt