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Selbstbehalt Unterhaltsverpflichtungen

| 1. März 2024 16:26 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Wenn jemand aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen einen Selbstbehalt von 1200 Euro hat (580 Wohnkosten / 620 Grundbedarf etc.) und aufgrund zu hoher Kosten einer eigenen Mietwohnung, als Untermieter (Wohnkostenbeteiligung z.B. 580 Euro für ein Zimmer inklusiv aller Kosten) bei Verwandten (Mutter, Geschwister etc.) einzieht, darf er dann über seinen Selbstbehalt von 1200 Euro weiterhin voll verfügen oder werden dann irgendwelche Abzüge begründet?

Bitte um eine klare und gerichtsfeste Antwort. Danke.

Eingrenzung vom Fragesteller
2. März 2024 | 09:02
2. März 2024 | 10:35

Antwort

von


(33)
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14059 Berlin
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei Einzug bei ihrer Mutter würden Sie weiterhin Ihren Selbstbehalt behalten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Kevin Tidwell

Rückfrage vom Fragesteller 4. März 2024 | 10:40

Wäre das auch so, wenn ich anstatt einem Untermietvertrag als Wohngemeinschaft einziehe und monatlich 580 Euro (fiktiv/einfache Rechnung) Kostenbeteiligung überweise?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. März 2024 | 11:51

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt: Auch in diesem Fall würde Ihr Selbstbehalt nicht gemindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Tidwell
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. März 2024 | 12:28

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. März 2024
5/5,0

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Sozialhilferecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Ordnungswidrigkeiten