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Agentur für Arbeit und Weiterbildung

5. März 2024 12:52 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich bin 41 Jahre alt und möchte zur Arbeit zurückkehren.

Meine Arbeitslosigkeit begann am 05.03.2023 und endete am 05.03.2024.
Während dieser ganzen Zeit stand ich mit der AfA in Kontakt, um nach einem Job oder einem Spezialisierungskurs zu suchen.
Mein Vorschlag für einen Spezialisierungskurs mit einer Dauer von 7 Monaten wurde aufgrund der hohen Kosten und der Tatsache, dass es in diesem Bereich keine Arbeit gibt, abgelehnt.

Von der AfA habe ich nur einen Orientierungskurs erhalten, der am 28.01.2024 begann und am 29.02.2024 endete.

Ich habe den Orientierungskurs besucht, die erzielten Ergebnisse waren sehr gut, daraufhin habe ich vom Bildungsträger für Weiterbildung eine Empfehlung für den Bereich Web-Entwicklung erhalten, für den ich mich interessiere.
Weiterbildung in Web-Entwicklung (Informatik) startet am 18.03. (Der Orientierungskurs und die Weiterbildung werden vom gleichen Unternehmen angeboten).

Weiterbildung Web-Entwicklung wird als Teilzeit (18 Monaten) und Vollzeit (14 Monaten) angeboten. Ich habe die AfA um den Teilzeitkurs gebeten, weil es aktuell keinen Hort für meine Tochter, Klasse 1, gibt.

Leider ist die Antwort der AfA auch dieses Mal negativ. Als Begründung (immer telefonisch) wird angegeben, dass nur Kurse mit einer Dauer von maximal 6 Monaten angenommen werden. Nach ein paar Stunden erhalte ich einen zweiten Anruf, der besagt, dass der Kurs nach Rücksprache mit einem Kollegen bis zu maximal einem Jahr dauern kann. Alles, was länger dauert, wird nicht akzeptiert.

Ich würde gerne wissen, aus welchen Gründen AfA die zeitliche Begrenzung für Weiterbildung vorschreibt?
Wie oben erwähnt: Diese Weiterbildung ist ein Ergebnis des Orientierungskurses der AfA, und von den Lehrern habe ich eine Empfehlung für die Weiterbildung erhalten.
Aus meiner Sicht erfülle ich alle Voraussetzungen, um Weiterbildung absolvieren zu können.
Für mich ist diese Weiterbildung eine Chance, wieder in den Beruf zurückzukehren.

Die AfA teilte mir mit, dass die Kranken- und Rentenversicherung während der Weiterbildung nicht mehr von der AfA übernommen wird. Als Grund wird angegeben, dass die Weiterbildung nach dem 03.04.2024 beginnt.
Ich würde gerne wissen, warum AfA diese Versicherungen während der Weiterbildung nicht weiter unterstützt, wenn man bedenkt, dass die Weiterbildung ein Ergebnis des Orientierungskurses ist (der mir erst sehr spät angeboten wurde...)

Vielen Dank,
Lavinia

6. März 2024 | 16:55

Antwort

von


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Guten Tag,

eine Erklärung für die genannten Förderzeiten ist nicht offensichtlich.

Um Ihre gewünschte Weiterbildung förderfähig erreichen zu können, erscheint ein Hinwirken auf einen sog. "Bildungsgutschein" im Sinne des § 81 Abs. 3 SGB III sinnvoll.

Damit Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmern, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.
Näheres unter: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

Bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden, sollten Sie abklären, ob der von Ihnen ausgewählte Lehrgang nach dem SGB III zugelassen ist und mit dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel und den Qualifizierungsinhalten übereinstimmt. Nur für diese Lehrgänge können Sie Ihren Bildungsgutschein einlösen. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit Ihrer Agentur für Arbeit/Ihrem Jobcenter.

Der Eintritt in die Weiterbildung und die Vorlage des Bildungsgutscheines bei Ihrer Agentur für Arbeit/Ihrem Jobcenter muss innerhalb des Gültigkeitszeitraumes erfolgen. Ansonsten verfällt der Bildungsgutschein und Sie müssten die Ausstellung eines neuen Bildungsgutscheines beantragen.

Mithilfe eines entsprechenden Ausbildungsgutscheins, deren Gewährungschancen in Ihrem Fall durchaus hoch ausfallen dürften vor dem gefragten IT-Hintergrund, sollten Sie eine Kursteilnahme erreichen können.
Insoweit sollten Sie klären, ob der gewünschte Kurs förderfähig ist und die AfA ganz konkret auf den "Bildungsgutschein" ansprechen.

Viele Grüße


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