Autokauf - Inzahlungsnahme eines gebrauchten KFZ: Inzahlungsnahmevereinbahrung
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Ein Gebrauchtwagen ist ein Fahrzeug, das bereits einen oder mehrere Vorbesitzer hatte und somit nicht mehr als neu gilt. Im Kaufrecht bezieht sich der Begriff Gebrauchtwagen auf den Kauf und Verkauf von bereits genutzten Fahrzeugen zwischen Privatpersonen oder zwischen einem Händler und einer Privatperson.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Gebrauchtwagen sind:
1. Mangelhafte Fahrzeuge: Der Gebrauchtwagen weist Mängel auf, die bei Vertragsschluss nicht offenbart oder vereinbart waren.
2. Tachomanipulation: Der Kilometerstand des Fahrzeugs wurde manipuliert, um den Wert des Fahrzeugs zu erhöhen.
3. Falsche Angaben: Der Verkäufer macht falsche Angaben über das Fahrzeug, beispielsweise über die Anzahl der Vorbesitzer oder Unfallschäden.
4. Gewährleistungsansprüche: Bei Mängeln des Fahrzeugs hat der Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen den Verkäufer.
5. Rücktritt vom Kaufvertrag: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
6. Schadensersatzansprüche: Bei Verletzung von Pflichten aus dem Kaufvertrag kann der geschädigte Vertragspartner unter Umständen Schadensersatz verlangen.