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Verkauf eines angemeldeten Fahrezeuges

21. September 2025 20:31 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wie soll ich einen Kaufvertrag formulieren, um eine Erhöhung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, wenn der Käufer nach dem Kauf einen Unfall baut und das Fahrzeug nicht umgemeldet Ich möchte am 22.09.2025 mit ihm einen Kaufvertrag schließen, in dem er sich verpflichtet das Auto spätestens bis 26.09.2025 umzumelden. Das Auto hatte bei Vorbesitzer einen Unfall. Ich weiß nur hinten aber ich weiß nicht genau links oder rechts wie soll ich es in Kaufvertrag formulieren?

21. September 2025 | 21:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich rate dringend dazu, dass Sie das Fahrzeug vor der Übergabe an den Verkäufer selbst noch abmelden.

Denn auch wenn Sie im Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, bleiben Sie nach außen gegenüber den Behörden allein in der Haftung.

Daran ändert auch eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Käufer nichts.

Meldet er nicht ab, haften Sie also auch bei so einer Vereinbarung im Kaufvertrag weiter.

Die Schäden müssen so genau wie möglich aufgeführt werden:

Unfallschaden hinten (links oder rechts ist nicht bekannt)

sollte dann aufgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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