Wandlung bei Gebrauchtwagenkauf
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Die Wandlung im Kaufrecht, auch als Rücktritt vom Kaufvertrag bekannt, bezeichnet das Recht des Käufers, bei Vorliegen eines Mangels den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist und der Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung hatte, diese aber gescheitert ist. Durch die Wandlung wird der Kaufvertrag aufgelöst und die gegenseitigen Leistungen sind zurückzugewähren.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Wandlung im Kaufrecht sind:
1. Nachweis des Mangels: Es kann oft schwierig sein, zu beweisen, dass die Kaufsache einen erheblichen Mangel aufweist.
2. Nacherfüllung: Bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, muss er dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Es kann zu Streitigkeiten kommen, ob diese Möglichkeit gegeben war und ob die Nacherfüllung gescheitert ist.
3. Erheblichkeit des Mangels: Nicht jeder Mangel berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Es kann zu Unklarheiten und Streitigkeiten kommen, ob der Mangel erheblich ist.
4. Rückabwicklung des Vertrags: Bei der Rückabwicklung des Vertrags können Probleme auftreten, etwa hinsichtlich der Rückgabe der Kaufsache oder der Rückzahlung des Kaufpreises.
5. Ausschluss der Wandlung: In einigen Fällen kann die Wandlung durch bestimmte Klauseln im Kaufvertrag ausgeschlossen sein.