Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. **Gewährleistungsrechte**
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt beim Kauf eines Neuwagens zwei Jahre ab Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist bestehen keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer aus Gewährleistung. Da Ihr Fahrzeug bereits 7 Jahre alt ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
2. **Garantieansprüche**
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Sie haben keine Porsche Approved Garantie abgeschlossen, daher bestehen auch aus diesem Titel keine Ansprüche.
3. **Kulanzregelung**
Hersteller gewähren häufig aus Kulanz eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme, insbesondere bei typischen, konstruktionsbedingten Mängeln, wie sie hier vorliegen. Ein Anspruch auf Kulanz besteht jedoch rechtlich nicht, sondern ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dennoch ist es ratsam, sich schriftlich und sachlich an Porsche zu wenden und auf die bekannte Problematik, die Vielzahl der Betroffenen und die Tatsache hinzuweisen, dass es sich um einen konstruktiven Fehler handelt, der bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs angelegt war. Sie können dabei auch auf die Forenberichte und die Praxis anderer Porsche Zentren verweisen, die bereits Kulanzregelungen getroffen haben.
4. **Produkthaftung**
Ein Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 1 ProdHaftG) kommt nur in Betracht, wenn durch den Produktfehler ein Personen- oder Sachschaden an anderen Rechtsgütern als dem Fahrzeug selbst entstanden ist. Reine Vermögensschäden (wie Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug) sind nicht umfasst. Da bei Ihnen bislang nur das Fahrzeug selbst betroffen ist, greift die Produkthaftung nicht.
5. **Deliktische Ansprüche (§ 823 BGB)**
Ein Anspruch aus § 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung) gegen den Hersteller kommt nur in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass Porsche schuldhaft einen Konstruktionsfehler begangen hat, der zu einem Schaden geführt hat. Die Hürden für einen solchen Anspruch sind sehr hoch, insbesondere, weil Sie als Geschädigter die Beweislast für den Konstruktionsfehler und dessen Ursächlichkeit für den Schaden tragen. In der Praxis ist dies ohne ein teures und aufwändiges Sachverständigengutachten kaum durchsetzbar.
6. **Rückrufaktion**
Ein Rückruf ist eine Maßnahme des Herstellers, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt. Ein Rückruf ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn von dem Mangel eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Bei einem Ölverlust, der zu einem Motorschaden führen kann, aber keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, ist ein Rückruf nicht zwingend. Dass Porsche bislang keine Rückrufaktion gestartet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden, solange keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
**Empfohlene Vorgehensweise:**
- Sie sollten Porsche schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) kontaktieren, den Sachverhalt schildern und auf die bekannte Problematik sowie die Vielzahl der Betroffenen hinweisen.
- Bitten Sie um eine Kulanzregelung und führen Sie an, dass es sich um einen konstruktiven Fehler handelt, der bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs bestand und der nach Ihrer Auffassung nicht dem normalen Verschleiß zuzurechnen ist.
- Verweisen Sie auf die regelmäßige Wartung im Porsche Zentrum und die geringe Laufleistung.
- Fügen Sie ggf. Belege aus dem Forum und Erfahrungsberichte anderer Betroffener bei.
- Sollte Porsche die Kulanz ablehnen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Reparatur selbst zu tragen oder – mit erheblichem Risiko – einen Rechtsstreit zu führen, wobei die Erfolgsaussichten nach dem Kontext als gering einzuschätzen sind.
**Fazit:**
Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Kostenübernahme durch Porsche besteht nach Ablauf der Gewährleistung und ohne Garantie nicht. Sie können lediglich auf Kulanz hoffen und sollten dies mit einer gut begründeten, sachlichen Argumentation versuchen. Ein Anspruch aus Produkthaftung oder Delikt scheidet mangels Personen- oder Drittschäden und wegen der hohen Beweislast praktisch aus. Ein Rückruf ist rechtlich nicht zwingend.
Sie sollten daher alle Unterlagen und die Kommunikation mit Porsche sorgfältig dokumentieren und auf eine kulante Lösung drängen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrter Herr Wilking,
vielen Dank für Ihre - wie immer - sehr ausführliche und professionelle Antwort.
Noch eine kurze Frage: Sie empfehlen, Porsche schriftlich zu kontaktieren.
Ich würde eher ein direktes Gespräch mit dem Service Leiter des Porsche Zentrums bevorzugen, um all die von Ihnen aufgeführten Punkte vorzubringen.
Oder könnten mir dadurch Nachteile entstehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Ein direktes Gespräch mit dem Serviceleiter des Porsche Zentrums ist grundsätzlich nicht nachteilig und kann sogar hilfreich sein, um Ihre Argumente persönlich und eindringlich vorzutragen. Allerdings sollten Sie Folgendes beachten:
Es ist aus Gründen des Beweises und Nachweises ratsam, mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) mit der Gegenseite zu korrespondieren. Das bedeutet: Auch wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, sollten Sie im Anschluss das Besprochene unbedingt schriftlich festhalten und an das Porsche Zentrum senden. So können Sie später nachweisen, welche Punkte Sie vorgebracht und welche Forderungen Sie gestellt haben.
Ein rein mündliches Gespräch birgt das Risiko, dass getroffene Aussagen oder Zusagen später nicht mehr nachvollziehbar oder beweisbar sind. Im Streitfall könnten Sie dann Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche zu belegen.
Mein Rat: Führen Sie gerne das persönliche Gespräch, um Ihre Position zu verdeutlichen. Im Anschluss daran sollten Sie jedoch eine schriftliche Zusammenfassung an das Porsche Zentrum senden, in der Sie die besprochenen Punkte und Ihre Forderung (z.B. Kulanzregelung) noch einmal festhalten und um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
So sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Ansprüche im Zweifel auch nachweisen.