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Motorschaden bei Gebrauchtwagen

28. September 2010 14:07 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe am 2.06.2010 einen Saab 9000 Baujahr 1995 und 168000 Km bei einem Händler gekauft. 3 Monate später hatte ich einen Motorschaden (Loch im Motorblock, wahrscheinlich einen Pleullager abriss). Der Händler hat in den Kaufvertrag - Fahrbereit. Ohne Gewährleistung geschrieben! Meine Frage wäre wie verhält es sich mit der Gewährleistung? Vielen Dank im vorraus...

28. September 2010 | 14:39

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
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Sehr geehrter Fragesteller,

handelt es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Händler, kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern beim Kauf von gebrauchten Sachen nur zeitlich auf 1 Jahr beschränkt werden; § 475 BGB .

Handelt es sich bei dem Verkäufer nicht um einen gewerblichen Händler sondern einem Verbraucher, kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ob der Ausschluss wirksam vereinbart wurde, hängt auch von der genauen Formulierung ab. Ein wirksamer Ausschluss kann beispielsweise durch folgende Formulierung erfolgen:

"Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und solche bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden bleiben davon unberührt."

Letztendlich müsste jedoch der gesamte Vertrag geprüft werden.

Darüber hinaus gilt der Ausschluss der Gewährleistung dann nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde; § 444 BGB . Ob dies der Fall ist, kann von hier nicht beurteilt werden.

Darüber hinaus müsste ein Mangel vorliegen. Dabei ist bei einem Gebrauchtwagenkauf zu berücksichtigen, ob bei einem Fahrzeug dieses Alters und diesen Fahrkilometern ein Loch im Motorblock zu den altersbedingten Verschleißerscheinungen gehört. Dies kann im Zweifel nur durch einen Gutachter festgestellt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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