Minderung Kaufpreis PKW - Höhe und Werksgarantie
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Die Minderung im Kaufrecht bezeichnet das Recht des Käufers, bei Vorliegen eines Mangels den Kaufpreis in einem der Minderung des Wertes der Kaufsache entsprechenden Verhältnis herabzusetzen. Der Käufer zahlt also weniger, behält aber die mangelhafte Sache.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Minderung im Kaufrecht sind:
1. Nachweis des Mangels: Es kann oft schwierig sein, zu beweisen, dass die Kaufsache einen Mangel aufweist.
2. Bestimmung der Minderungsquote: Es kann zu Streitigkeiten kommen, wie stark der Kaufpreis aufgrund des Mangels gemindert werden sollte.
3. Ausschluss der Minderung: In einigen Fällen kann die Minderung durch bestimmte Klauseln im Kaufvertrag ausgeschlossen sein.
4. Fristen: Es kann zu Unklarheiten kommen, innerhalb welcher Frist der Käufer sein Minderungsrecht geltend machen muss.
5. Verjährung: Es kann zu Problemen kommen, wenn der Käufer sein Minderungsrecht zu spät geltend macht und dieses bereits verjährt ist.