Klimaanlagen klappern nach Transportschaden, Verkäufer vertröstet nur.
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Der Begriff "Verkäufer" im Kaufrecht bezieht sich auf die Person oder Organisation, die eine Ware oder Dienstleistung anbietet und im Austausch dafür eine Gegenleistung, meistens Geld, erhält. Im Rahmen eines Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen und diese frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Verkäufer im Kaufrecht sind:
1. Mangelhafte Lieferung: Der Verkäufer liefert eine Ware, die nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder defekt ist.
2. Verzögerte oder ausbleibende Lieferung: Der Verkäufer liefert die Ware nicht oder nicht rechtzeitig.
3. Falsche Produktbeschreibung: Der Verkäufer gibt falsche oder irreführende Informationen über das Produkt an.
4. Verletzung von Informationspflichten: Der Verkäufer informiert den Käufer nicht ausreichend über wesentliche Eigenschaften des Produkts oder über sein Widerrufsrecht.
5. Probleme mit der Gewährleistung: Der Verkäufer weigert sich, bei Mängeln der Ware die Gewährleistung zu übernehmen.