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Ablehnung des Wiederspruchrechts bei Endverbraucher

27. August 2025 13:58 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
Ich habe ein Gerät zum Auslesen von Fehler aus dem PKW gekauft. Der Umgang und Qualität des Auslesens mit den gelieferten Ergebniss war nicht zufriedenstellend, sodass ich ein Rückgabe anstrebe.
Zum Auslesen eines FZ ist die Aktivierung des Gerätes erforderlich.
Die Rückgabe wurde mir verwehrt:

Sehr geehrter Herr K,
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt geprüft.

Mit der Freischaltung haben Sie das LAUNCH CRE Euro Elite unwiederbringlich auf ihren Namen registriert.

Wir können die Ware so natürlich nicht weiter verkaufen, da es auf ihren Namen Online registriert ist.

Und Sie KFZ Hersteller ihrer Wahl auf dem System aufgespielt haben und das Software Jahres Update nun läuft.

Nach der Software Freischaltung und Online Registrierung ist eine Rückgabe AUSGESCHLOSSEN!

Nach § 312g Abs.2 Satz 1 Nr.6 BGB ist das Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen bei Lieferung von Computersoftware ausgeschlossen.

Leider ist hier eine Rückgabe ausgeschlossen, diese ist auch in unsern AGB´s hinterlegt.
Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

Allerdings sieht der Gesetzgeber in § 356 Abs. 5 BGB i. V. m. § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB
eine Ausnahme für digitale Inhalte vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Verbraucher hat ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,

Der Verbraucher hat zur Kenntnis genommen, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und

Die Ausführung des Vertrags hat begonnen (z. B. durch Aktivierung der Software oder Nutzung des Produkts).

Diese Zustimmung und Belehrung wurde in unserem Bestellprozess klar erteilt.
Bereits bei der Bestellung und vor der Aktivierung haben Sie den AGB sowie der Widerrufsbelehrung zugestimmt,
in der diese Rechtsfolgen verständlich erläutert sind.

Zusätzlich wurde bei der Aktivierung die sofortige Ausführung des Vertrags
und der damit verbundene Verzicht auf das Widerrufsrecht ausdrücklich bestätigt.

Mit der erstmaligen Aktivierung der Software haben Sie somit der sofortigen Ausführung zugestimmt und zur Kenntnis genommen,
dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren. Dies ist gesetzlich zulässig und wurde korrekt umgesetzt.

Der Tester speichert intern jede Aktivierung und Codierung und dieser Counter kann auch nicht zurück gestellt werden.
Dieser Artikel kann nur zurückgegeben werden, wenn der Interne Counter auf Null ist.

Wurde das Gerät genutzt, durch Aktivierung, Diagnose, Codierung, Programmierung, ist eine Rückgabe ausgeschlossen.

Bei einer Rückgabe werden unsere Techniker das System prüfen,
sollte hier dann ein Diagnose, Codierung Programmierung festgestellt werden, wird die Rückgabe abgelehnt.

Hierzu gibt es auch viele Gerichtsurteile die dieses klar bestätigen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine technische Unterstützung benötigen,
stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von KDS-TEC
Ihr Partner in Sachen KFZ & LKW Profi Diagnosesysteme

Das ich dem Wegfall der Verbraucherrechte zugestimmt habe, ist mir nicht bewusst. Dies wurde m. E. auch nicht kommuniziert.
Wenn ich dies gewusst hätte, hätte ich es nicht gekauft.
Ich bitte um Prüfung und rechtliche Empfehlung für weiteres Vorgehen
Beste Grüße

27. August 2025 | 14:59

Antwort

von


(92)
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Tel: +49 211 88284 502
Web: https://www.kanzlei-tank.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung. Nachfolgend erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung zu Ihrer Situation und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

1. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Dieses Recht kann jedoch in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein, insbesondere bei digitalen Inhalten und Software.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Software (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB)

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn

es sich um einen Vertrag zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten handelt,

der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt,

der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

2. Anforderungen an den Ausschluss des Widerrufsrechts

Damit das Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen ist, muss der Unternehmer Sie vor Vertragsschluss klar und verständlich über den Ausschluss belehren und Ihre ausdrückliche Zustimmung einholen. Sie müssen zudem bestätigen, dass Sie mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wichtige Punkte:

Die Zustimmung muss ausdrücklich erfolgen, z. B. durch aktives Anklicken einer Checkbox.
Die Belehrung muss klar und verständlich sein.
Die Ausführung des Vertrags (z. B. Aktivierung der Software) darf erst nach dieser Zustimmung beginnen.
Wenn Sie nach Ihrer Darstellung keine ausdrückliche Zustimmung zum Verlust des Widerrufsrechts erteilt und keine entsprechende Belehrung erhalten haben, ist der Ausschluss des Widerrufsrechts nicht wirksam.

3. Sonderfall: Software auf Hardware (Diagnosegerät)

Bei Ihrem Fall handelt es sich um ein Diagnosegerät, das Hardware und Software kombiniert. Die Rechtsprechung und Literatur differenzieren hier:

Wird Software auf einem Datenträger (z. B. CD, USB-Stick) geliefert, ist das Widerrufsrecht nach Entsiegelung ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB analog).
Wird Software digital bereitgestellt und auf ein Gerät aufgespielt, kommt es auf die oben genannten Voraussetzungen an.
Entscheidend ist, ob Sie vor Aktivierung ausdrücklich und transparent auf den Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen wurden und dem zugestimmt haben.

4. Vertragliche Rückgaberechte und AGB

Ein vertragliches Rückgaberecht kann über die gesetzlichen Regelungen hinaus eingeräumt werden. Dies ist aber nur wirksam, wenn es klar und verständlich in den AGB geregelt und Ihnen bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht wurde.

5. Mängelrechte (Gewährleistung)

Unabhängig vom Widerrufsrecht stehen Ihnen bei mangelhafter Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu (§§ 434 ff. BGB). Wenn das Gerät nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist, können Sie zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) verlangen. Erst wenn diese scheitert oder verweigert wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

6. Empfehlung für das weitere Vorgehen

Prüfen Sie, ob Sie im Bestellprozess ausdrücklich und transparent auf den Verlust des Widerrufsrechts hingewiesen wurden und dem zugestimmt haben.
Falls dies nicht der Fall war, teilen Sie dem Verkäufer mit, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts unwirksam ist und Sie daher widerrufen.
Fordern Sie die Rückabwicklung des Vertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises.
Sollte das Gerät mangelhaft sein (z. B. unzureichende Funktion, wie von Ihnen beschrieben), machen Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend und verlangen Sie Nacherfüllung. Sollte diese scheitern, können Sie den Rücktritt erklären.
Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation mit dem Verkäufer sorgfältig.

7. Zusammenfassung
Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich und vor Ausführung des Vertrags über den Verlust belehrt wurden und dem zugestimmt haben.
Fehlt eine solche Belehrung oder Zustimmung, können Sie den Vertrag widerrufen.
Bei Mängeln stehen Ihnen unabhängig davon Gewährleistungsrechte zu.
Bitte prüfen Sie die Unterlagen zum Bestellprozess und die Ihnen zur Verfügung gestellten AGB und Widerrufsbelehrungen. Sollten Sie keine ausdrückliche Zustimmung zum Verlust des Widerrufsrechts erteilt haben, bestehen gute Chancen, dass Sie den Vertrag widerrufen können.

Gerne unterstütze ich Sie bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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