Verjährung Warenlieferung späte Rechnung
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Die Verjährung bezeichnet im Kaufrecht den Ablauf bestimmter Fristen, nach deren Ablauf der Käufer seine Mängelansprüche nicht mehr geltend machen kann.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verjährung sind:
1. Unklarheit über den Beginn der Verjährungsfrist
Oft ist strittig, wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen. Meist knüpft die Verjährung an die Ablieferung der Kaufsache an. Problematisch kann aber sein, wenn der Mangel erst später erkennbar wird.
2. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Die gesetzlichen Regeln zur Hemmung und zum Neubeginn der Verjährung sind komplex. Insbesondere die Voraussetzungen für einen Neubeginn der Verjährung sind oft streitig.
3. Verkürzung der Verjährungsfristen
Häufig werden in AGB die Verjährungsfristen verkürzt, was aber nicht immer zulässig ist. Die Wirksamkeit solcher Klauseln ist oft fraglich.
4. Ausschluss der Mängelansprüche
Oft werden in AGB die Mängelansprüche auch über die Verjährung hinaus ganz ausgeschlossen. Hier stellt sich dann die Frage nach der Wirksamkeit eines solchen Ausschlusses.
5. Kenntnis von Mängeln
Wenn der Käufer einen Mangel schon bei Kaufabschluss kannte, führt dies zum Ausschluss der Mängelansprüche. Die Kenntnis des Käufers ist aber oft streitig.