Haftung bei Autoverkauf
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Die Haftung im Kaufrecht bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung, die ein Verkäufer für die Qualität und Leistungsfähigkeit des verkauften Gegenstandes trägt. Im Falle von Mängeln oder Defekten, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gegenstandes mindern, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen, wie z. B. Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Haftung im Kaufrecht sind:
1. Mängelhaftung: Der Verkäufer haftet für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehen, auch wenn er diese nicht kannte.
2. Gewährleistung: Der Verkäufer muss dafür einstehen, dass die verkaufte Sache die vereinbarte oder zu erwartende Beschaffenheit aufweist.
3. Falsche Produktbeschreibung: Der Verkäufer hat im Kaufvertrag falsche oder irreführende Angaben über den Gegenstand gemacht.
4. Verzögerte oder ausbleibende Lieferung: Der Verkäufer liefert den Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig aus.
5. Nichterfüllung von Garantieversprechen: Der Verkäufer erfüllt zugesicherte Garantien oder Zusagen nicht.
6. Verletzung von Aufklärungspflichten: Der Verkäufer hat den Käufer nicht ausreichend über bestimmte Eigenschaften oder Risiken des Gegenstandes informiert. """