Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der von Ihnen gekaufte Pkw ist mangelhaft i.S.v. § 434 BGB. Der Verkäufer hätte Sie über diesen schweren Motorschaden aufklären müssen. Er hat Ihnen den Mangel arglistig verschwiegen. Eine arglistige Täuschung beim Autokauf liegt vor, wenn der Verkäufer vorsätzlich über eine Tatsache täuscht oder eine Tatsache verschweigt. Eine Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder hätte kennen müssen. Infolge der arglistigen Täuschung können Sie den Kaufvertrag gem. § 123 BGB anfechten und den Kaufpreis Zug um Zug gegen den Pkw wieder zurück verlangen.
Erklären Sie dem Verkäufer gegenüber die Anfechtung des Kaufvertrages und der Übergabe wegen arglistiger Täuschung, schriftlich mit einem Einwurf-Einschreiben. Schreiben Sie, dass der Verkäufer positive Kenntnis von dem erheblichen Motorschaden hatte bzw. hätte haben müssen. Setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises und Rückübereignung des Pkw's von ca. einer Woche (abhängig auch vom Standort). Sollte der Verkäufer der Aufforderung nicht nachkommen, suchen Sie sich anwaltliche Hilfe und/oder erheben Klage vor dem zuständigen Gericht (abhängig vom Kaufpreis).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt
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