Anklage wegen Beleidigung
vom 15.1.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Meine Frau wird beschuldigt, eine dunkelhäutige Person per SMS als Neger zu bezeichnet zu haben. Hintergrund: wir sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung, wir waren auf Mietersuche, da der bisherige Mieter den Mietvertrag gekündigt hatte und die klagende Person als Mietinteressentin wollte unbedingt und gleich sofort unsere Wohnung mieten, so dass wir auch den bisherigen Mieter, der bereits den ...