Ist die Äußerung „Scheiss kriminelle Ausländer gehören abgeschoben strafbar" ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, hier kommt eine Strafbarkeit nach Paragrafen 185 ff. StGB wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller3. April 2024 | 21:19
Danke für die Antwort!
Wenn die Äusserung allgemein erwähnt wurde im Kontext der politischen Meinung ohne eine bestimmte Person anzusprechen ist dies dann ebenfalls Strafbar oder straffrei ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt3. April 2024 | 21:37
Es kommt schon auf den Adressaten und den Kreis an.
„ scheiss kriminelle …" lässt aber wenig Spielraum.
Maßgebend sind immer die genauen Umstände des Einzelfalls.