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Beleidigung Strafanzeige

3. April 2024 15:10 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ist die Äußerung „Scheiss kriminelle Ausländer gehören abgeschoben strafbar" ?

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, hier kommt eine Strafbarkeit nach Paragrafen 185 ff. StGB wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 3. April 2024 | 21:19

Danke für die Antwort!
Wenn die Äusserung allgemein erwähnt wurde im Kontext der politischen Meinung ohne eine bestimmte Person anzusprechen ist dies dann ebenfalls Strafbar oder straffrei ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. April 2024 | 21:37

Es kommt schon auf den Adressaten und den Kreis an.
„ scheiss kriminelle …" lässt aber wenig Spielraum.
Maßgebend sind immer die genauen Umstände des Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen

Draudt-Syroth

Rechtsanwältin

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